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Verfahrensbeistand

Verfahrensbeistand (BVEB e.V. zertifiziert)

Ein Verfahrensbeistand ist der Interessensvertreter eines Kindes in einem familiengerichtlichen Verfahren. Das Familiengericht wird tätig, wenn Vater, Mutter oder das Jugendamt einen Antrag stellen. Meistens handelt es sich um Angelegenheiten der elterlichen Sorge oder des Umgangs zu einem Elternteil betreffend. Der Verfahrensbeistand wird in der Regel vom Familienrichter beauftragt. Die Verfahrensbeteiligten können jedoch auch beantragen, dass ein Verfahrensbeistand bestellt wird.

Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zu vertreten. Dazu erklärt er dem Kind in geeigneter Art und Weise, wie das Verfahren im Gericht funktioniert und worüber genau gestritten und verhandelt wird. Auch erklärt der Verfahrensbeistand dem Kind seine Rechte in dem Gerichtsverfahren. Das Kind kann somit mit seinem Verfahrensbeistand erötern, was seine Wünsche hinsichtlich einer guten Lösung im Verfahren sind.

Der Verfahrensbeistand bespricht ebenfalls mit dem Kind, was aus seiner Sicht wichtig wäre, damit das Gericht zum Wohl des Kindes entscheidet. Dem Verfahrensbeistand kann die zusätzliche Aufgabe gegeben werden, mit den Eltern oder auch anderen Bezugspersonen Gespräche zu führen, um das Wohl des Kindes näher zu erörtern und an einer Einigung der Eltern mitzuwirken.

Der Verfahrensbeistand fasst die gewonnenen Informationen für das Gericht in einer schriftlichen Stellungnahme zusammen und vertritt die Interessen des Kindes in der mündlichen Verhandlung im Gerichtssaal. Falls das Kind vom Richter angehört wird, begleitet der Verfahrensbeistand das Kind auch bei dieser Kindesanhörung. Man kann den Verfahrensbeistand mit einem eigenen Anwalt für das Kind vergleichen.

Im Interesse des Kindes kann er Rechtsmittel gegen einen Beschluss einlegen und somit verlangen, dass die Entscheidung durch ein höheres Gericht kontrolliert wird. Ist das Kind über 14 Jahre alt, hat das Kind ein eigenes Beschwerderecht, was er mit Hilfe des Verfahrensbeistandes bei Bedarf nutzen kann.

Meine Vorgehensweise

Mit dem Erhalt des Gerichtsbeschlusses erhalte ich das Recht, die Akte des Gerichtes einzusehen und mir relevante Unterlagen zu kopieren. Ich kontaktiere die Kindeseltern und lade sie zu einem Gespräch ein. Ebenfalls möchte ich das Kind persönlich kennenlernen und sprechen.

Gerne besuche ich das Kind in seinem häuslichen Umfeld, um ihm die Situation ein wenig zu vereinfachen.

Ich lege besonderen Wert darauf, das Kind ohne seine Bezugspersonen zu sprechen. Je nach Fragestellung und individueller Sachlage können zusätzliche gemeinsame Gespräche mit den Eltern oder auch Gespräche mit den Lehrern, Erziehern, Therapeuten sowie anderen Bezugspersonen erforderlich werden.

Insbesondere bei sehr jungen Kindern, aber auch in vielen anderen Fällen beobachte ich gerne die Interaktion zwischen dem Kind und einem Elternteil.

Im Kontakt mit dem Kind werde ich ihm genau und altersgerecht erklären, welche Rolle und Aufgabe ich habe. Um zu einer Einschätzung der kindlichen Situation und des Kindeswillens zu gelangen, nutze ich verschiedene Wege: das persönliche Gespräch ist nur eines davon. Weiter ist es möglich, anhand spielerischer Mittel, wie z.B. Karten, Figuren etc. oder auch per Beobachtung zu wichtigen Erkenntnissen zu gelangen.

Die Gespräche mit den Eltern und anderen wichtigen Bezugspersonen dienen dazu, die kindliche Situation noch besser zu verstehen. Nur in Verbindung mit seinem Umfeld und dessen Vorstellungen/ Erwartungen/ Befürchtungen kann meiner Einschätzung nach eine gute Lösung für die strittige Fragestellung gefunden werden. Daher kann es auch notwendig werden, mit anderen Menschen zu sprechen, mit denen das Kind viel Kontakt hat, z.B. Lehrer, Erzieherinnen oder andere Betreuer. Selbstverständlich setze ich die Eltern darüber in Kenntnis.

Die ausdrückliche Aufgabe eines Verfahrensbeistands ist, dass im vermittelnden gemeinsamen Gespräch mit den Eltern verschiedene Möglichkeiten zur Klärung des Konfliktes angeboten werden. Ich erarbeite mit den Eltern eine einvernehmliche Lösung, die dann dem Gericht vorgestellt wird. Ein weiteres gerichtliches Vorgehen kann manchmal so vermieden werden.

Ein schriftlicher Bericht mit einer Empfehlung beendet die erste aktive Phase meiner Tätigkeit. Sollte es im Anschluss einen Gerichtstermin geben, werde ich ebenfalls geladen, um im Termin den Bericht zu erläutern und an einer Klärung mitzuarbeiten.

Sollte das Kind zu einer Anhörung in das Gericht geladen werden, werde ich das Kind für das Gespräch vorbereiten. Des Weiteren gehört es zu meinen Aufgaben, den Rahmen der Anhörung abzuklären. Hier gibt es einige Möglichkeiten, die Belastung, die manche Kinder erleben, zu reduzieren.

An dieser Stelle werden der Wille und das Wohl des Kindes berück­sichtigt.

Empfehlungen, die ich dem zuständigen Richter oder der Richterin gebe, sind immer sorgfältig überlegt und aus den verschiedenen Informationszugängen, die mir möglich waren, herausgearbeitet. Der Wille des Kindes steht immer im Vordergrund, wobei es sich von selbst versteht, dass ich keine Empfehlungen aussprechen werde, die dem Kindeswohl widersprechen würden.

Das gerichtliche Ergebnis teile ich entweder dem Kind mit oder bespreche es mit den Bezugspersonen, in welcher Form und durch wen das Kind das Ergebnis mitgeteilt bekommt.

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