Verfahrensbeistandschaft
Infor für Erwachsene
Als Verfahrensbeistand werde ich vom Gericht beauftragt (bestellt) um die Interessen des Kindes im familiengerichtlichen Verfahren zu vertreten. Ich erkläre den Kindern, worum es geht und versuche herauszufinden, welche Interessen und Bedürfnisse die Kinder in ihrer aktuellen Situation haben.
§ 158 FamFG
Verfahrensbeistand
(1) Das Gericht hat dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist.
(2) Die Bestellung ist in der Regel erforderlich,
wenn das Interesse des Kindes zu dem seiner gesetzlichen Vertreter in erheblichem Gegensatz steht
in Verfahren nach den §§ 1666 und 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wenn die teilweise oder vollständige Entziehung der Personensorge in Betracht kommt
wenn eine Trennung des Kindes von der Person erfolgen soll, in deren Obhut es sich befindet
in Verfahren, die die Herausgabe des Kindes oder eine Verbleibensanordnung zum Gegenstand haben oder
wenn der Ausschluss oder eine wesentliche Beschränkung des Umgangsrechts in Betracht kommt.
Mein Vorgehen
- Nachdem ich vom Gericht bestellt/ beauftragt wurde, das Kind zu vertreten, nehme ich Kontakt zu den Eltern auf um einen Termin zu vereinbaren.
- Meistens führe ich erst ein Gespräch mit dem Kind, um es kennen zu lernen.
- Im Kontakt mit dem Kind, erkläre ich es ihm genau, wer ich bin, warum ich da bin und welche Rolle/ Aufgabe ich habe.
- Um mir ein Bild von der Situation und dem Willen des Kindes zu machen, nutze ich verschiedene Handwerkszeuge. Dieses kann ein Gespräch sein, eine Beobachtung oder auch ein Spiel.
- Im Anschluss spreche ich mit den Eltern und manchmal auch mit anderen wichtigen Bezugspersonen.
- Gerne biete ich in einem gemeinsamen Gespräch mit den strittigen Parteien an, gemeinsam Möglichkeiten zur Klärung zu erarbeiten. Eine einvernehmliche Lösung kann dann dem Gericht vorgestellt werden.
- Wenn ich mit allen Beteiligten gesprochen habe, bekommt das Gericht von mir einen schriftlichen Bericht mit einer Empfehlung. Die Empfehlung, ist immer sorgfältig überlegt und aus den mir gegebenen Informationen ausgearbeitet. Die Interessen des Kindes, die sich aus dem Willen und dem Wohl des Kindes zusammensetzen, stehen dabei immer an erster Stelle.
- Sollte es im Anschluss einen Gerichtstermin geben, werde ich ebenfalls geladen.
- Sollte das Kind zu einer Anhörung im Gericht geladen werden, werde ich das Kind auf die Anhörung vorbereiten und es dorthin begleiten.
Kontaktieren Sie mich
Stellen Sie Ihre Fragen oder vereinbaren Sie einen Termin
Mitglied in der: