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Systemische Therapie Palme

Systemischer Berater und Therapeut -

Fachkundiger Vormund und Verfahrensbeistand in Dortmund

Systemische Beratung und Therapie Palme
LOGO Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche -BVEB- e.V.
Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche – BVEB – e.V.
Verfahrensbeistand

Verfahrensbeistandschaft (BVEB e.V. zertifiziert)

Info für Erwachsene

Als Verfahrensbeistand werde ich vom Gericht beauftragt (bestellt) um den Willen und die Interessen des Kindes im familiengerichtlichen Verfahren zu vertreten. Ich erkläre den Kindern, worum es geht und versuche herauszufinden, welchen Willen, Interessen und Bedürfnisse die Kinder in ihrer aktuellen Situation haben.

§ 158 Bestellung des Verfahrensbeistands (BVEB e.V. zertifiziert)

Verfahrensbeistand

(1) Das Gericht hat dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen fachlich und persönlich geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist. Der Verfahrensbeistand ist so früh wie möglich zu bestellen.

(2) Die Bestellung ist stets erforderlich, wenn eine der folgenden Entscheidungen in Betracht kommt:

1. die teilweise oder vollständige Entziehung der Personensorge nach den §§ 1666 und 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs,

2. der Ausschluss des Umgangsrechts nach § 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder

3. eine Verbleibensanordnung nach § 1632 Absatz 4 oder § 1682 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

(3) Die Bestellung ist in der Regel erforderlich, wenn

1. das Interesse des Kindes zu dem seiner gesetzlichen Vertreter in erheblichem Gegensatz steht,

2. eine Trennung des Kindes von der Person erfolgen soll, in deren Obhut es sich befindet,
3. Verfahren
die Herausgabe des Kindes zum Gegenstand haben oder
4.
eine wesentliche Beschränkung des Umgangsrechts in Betracht kommt.

Sieht das Gericht in den genannten Fällen von der Bestellung eines Verfahrensbeistands ab, ist dies in der Endentscheidung zu begründen.

Mein Vorgehen

  •  Nachdem ich vom Gericht bestellt/ beauftragt wurde, das Kind zu vertreten, nehme ich Kontakt zu den Eltern auf um einen Termin zu vereinbaren.
  • Meistens führe ich erst ein Gespräch mit dem Kind, um es kennen zu lernen.
  • Im Kontakt mit dem Kind, erkläre ich es ihm genau, wer ich bin, warum ich da bin und welche Rolle/ Aufgabe ich habe.
  • Um mir ein Bild von der Situation und dem Willen des Kindes zu machen, nutze ich verschiedene Handwerkszeuge. Dieses kann ein Gespräch sein, eine Beobachtung oder auch ein Spiel. 
  • Im Anschluss spreche ich mit den Eltern und manchmal auch mit anderen wichtigen Bezugspersonen.
  • Gerne biete ich in einem gemeinsamen Gespräch mit den strittigen Parteien an, gemeinsam Möglichkeiten zur Klärung zu erarbeiten. Eine einvernehmliche Lösung kann dann dem Gericht vorgestellt werden.
  • Wenn ich mit allen Beteiligten gesprochen habe, bekommt das Gericht von mir einen schriftlichen Bericht mit einer Empfehlung. Die Empfehlung, ist immer sorgfältig überlegt und aus den mir gegebenen Informationen ausgearbeitet. Die Interessen des Kindes, die sich aus dem Willen des Kindes zusammensetzen, stehen dabei immer an erster Stelle.
  • Sollte es im Anschluss einen Gerichtstermin geben, werde ich ebenfalls geladen.
  • Sollte das Kind zu einer Anhörung im Gericht geladen werden, werde ich das Kind auf die Anhörung vorbereiten und es dorthin begleiten. 

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Detlef Palme

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